Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufnehmen
Die SPD-Fraktion möchte das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz einfügen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/254) vorlegt. Nach den Vorstellungen der Fraktion soll Artikel 3 (»Gleichheit vor dem Gesetz«) nach den Wörtern »wegen seines Geschlechtes« einen entsprechenden Formulierung enthalten.
In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages dazu heißt es:
Die Sozialdemokraten schreiben unter anderem, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen seien in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Gesetzliche Diskriminierungsverbote hätten zwar die rechtliche Situation der Betroffenen deutlich verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schaffe jedoch eine klare Maßgabe für den Gesetzgeber. Es stehe für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung in unserer Gesellschaft unter keinen Umständen rechtfertigen könne.
Tags: Ethik • Grundgesetz • Sexualität
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