Darf man öffentlich noch „Trans-Identitäten“ hinterfragen?

Eine Professorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf möchte Trans-Identitäten in einer Vorlesung kritisch hinterfragen. Studentenverbände rufen zu einer Demonstration auf und fordern den Rauswurf der Professorin. Es ist nicht mehr zu übersehen: Aktivisten beschränken die Forschungs- und Meinungsfreiheit zunehmend.

DIE WELT berichtet: 

Ein wissenschaftlicher Vortrag sorgt einmal mehr für eine Kontroverse an einer deutschen Universität. Die Professorin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU), die sich kritisch mit „Trans-Identitäten“ auseinandersetzen will, ist ins Visier linker Studentenverbände geraten. Die Aktivisten fordern nicht weniger als den Rauswurf der Professorin und ein Campusverbot.

Die Professorin im Bereich Entwicklungspsychologie lehrt seit 2007 an der HHU. Zuvor forschte und unterrichtete sie fast zwei Jahrzehnte an renommierten US-Hochschulen. Es geht um einen Vortrag unter dem Titel „Entwicklung von Trans-Identität“.

„Die Psychologie-Professorin plant am Dienstag im Rahmen ihrer Veranstaltung Entwicklungspsychologie darüber zu sprechen, warum die Existenz von Trans*Identitäten wissenschaftlich nicht haltbar sei und die Verbreitung von ‚Trans-Ideologie‘ Kinder und Jugendliche gefährden würde“, heißt es in einem Demo-Aufruf, den unter anderem der sozialistisch-demokratische Studiverband Düsseldorf, die örtliche Juso-Hochschulgruppe und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten verbreiten. „Diese Aussagen sind nicht nur menschenfeindlich, sondern auch wissenschaftlich falsch.“ Die Veranstaltung habe „somit nichts an einer Universität zu suchen“.

Mehr: www.welt.de.

VD: TJ

Ich taufe im Namen der „Heiligen Geistkraft“

Die Evangelische Kirche in Rheinland hat kein Problem damit, Menschen im Namen der „Heiligen Geistkraft“ zu taufen. SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt widerspricht völlig zurecht: 

Die Frage nach der Gültigkeit von Taufen taucht in Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gelegentlich bei Übertritten aus anderen Gemeinden oder Kirchen auf. Ich erinnere mich an eine Taufe, die in einer freikirchlichen Gemeinde „auf den Namen Jesus“ vollzogen worden war und nicht unter Verwendung der trinitarischen Formel, die im Taufbefehl Jesu (Matthäus 28,19) genannt wird: „Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes…“ In diesem Fall wurde die Taufe nachgehend gültig durch den SELK-Pfarrer vollzogen. Es hat in einer älteren Generation in der Zeit der „Deutschen Christen“ Taufen gegeben, die, statt mit Wasser, mit Blumen vollzogen wurden. Auch in diesem Fall wurde die Taufe nachgehend gültig vollzogen. Die lutherische Kirche spricht in solchen Fällen sehr bewusst nicht von einer „Wiederholung der Taufe“, da die Taufe unwiederholbar ist. Eine Taufe, in der bei der Taufformel anstelle des Heiligen Geistes eine „Heilige Geistkraft“ benannt wurde, muss nachgehend gültig vollzogen werden, damit die betreffende Person kraft ihrer Taufe ihrer Seligkeit absolut gewiss sein kann. Paulus schreibt, dass Gott uns selig machte „durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im Heiligen Geist“ (Titus 3,5).

Die Rede von einer „Heiligen Geistkraft“ ist gegen das Bekenntnis der Kirche. Im Athanasianischen Glaubensbekenntnis, einem der ältesten christlichen Bekenntnisse, heißt es: „Eine andere Person ist der Vater, eine andere der Sohn, eine andere der Heilige Geist.“ Auf das Personsein der Dreifaltigkeit wird besonderer Wert gelegt. Der Heilige Geist hat Kraft, aber er ist nicht als „Kraft“ anzureden. 

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.idea.de.

Leihmutterschafts-Verträge

Birgit Kelle, Autorin des Buches Ich kauf mir ein Kind (#ad, 2024), hat auf ihrem Facebook-Feed einige Hardfacts zu den Leihmutterschafts-Verträgen in den USA veröffentlicht. Hier ein Auszug: 

Jens Spahn legt ja Wert darauf, in den USA mit vermeintlich „guten“ Leihmutterschafts-Verträgen sein Geschäft durchgeführt zu haben. Ein paar Fakten also zu der sauberen Welt der USA.

Dazu gilt grundsätzlich: Auch mit Verträgen wäre Menschenhandel immer noch Menschenhandel. Oder macht es die Dinge hübscher, wenn man eine Urkunde und einen Kassenzettel bekommt? Eine sicher wichtige Frage für jeden Sklavenmarkt.

  1. Die Verträge nutzen nicht den Leihmüttern, sondern den Kunden, damit sie die Leihmutter unter Kontrolle haben und sie kontrollieren können, u.a. was sie zu sich nimmt, wo sie sich aufhalten darf, wohin sie reisen darf, welche Medikamente sie nehmen muss, was sie in der Schwangerschaft alles nicht darf, welche Ärzte und Kliniken sie nur noch konsultieren darf. Ob und mit wem sie Sex aben darf.
  2. Aus dem Vertrag kommen sie auch nicht raus. Wer abbricht, muss die bislang entstandenen Kosten für die Besteller, die Ärzte, die Anwälte bezahlen. Das kann eine Frau nicht, sie machen es ja, um Geld zu verdienen. Wer einmal einsteigt, muss durchziehen.
  3. Die Frauen sind mit ihren körperlichen und seelischen Komplikationen nach der Geburt alleine gelassen, viele können sich die Behandlungen danach nicht leisten. Es gibt massive körperliche Schäden und Risiken für die Frauen, Spätfolgen, die nicht versichert sind. Die Agenturen und Kunden sind damit raus, die Frau körperlich ruiniert. Gefäßkrankheiten, Bluthochdruck, Unfruchtbarkeit, organische Schäden sind häufigste Spätfolgen.
  4. Natürlich nimmt man nur Frauen unter Vertrag, die schon Kinder haben. Spahn preist das im Podcast von Ronzheimer als vermeintliche besondere Sorgfalt an. Der Brutkasten muss bewiesen haben, dass er gebärfähig ist. So einfach ist das. Man tut es aber auch, damit die Frauen ihre Muttergefühle auf die eigenen Kinder fokussieren und keinen Anspruch auf das neue Kind erheben. Nebeneffekt: Zehntausende Kinder haben bereits zugesehen, wie ihre Mütter Geschwisterkinder verkaufen. Was macht das mit den Geschwistern?
  5. Natürlich lässt man die Frauen nicht ihre eigenen Eizellen austragen, sondern setzt ihnen fremde Eier ein, auch hier, damit sie genetisch keine Verbindung zum Kind haben und keine Ansprüche später an das Kind stellen. Alles vertraglich geregelt. Das Risiko in der Schwangerschaft steigt damit extrem an, weil sie keinerlei genetische Verbindung zum Kind haben. Ihr Körper will die Schwangerschaft also ständig beenden, das Kind abstoßen. Um das zu verhindern, müssen sie starke Medikamente in der Schwangerschaft nehmen. Es gibt keine Studien, was das mit der Gesundheit der Frauen und der Ungeborenen macht. Es sind alles Hochrisikoschwangerschaften. Frühgeburten und Fehlgeburten gehören zum Alltag.
  6. Ebenfalls in den Verträgen geregelt wird, dass Frauen sich mit allen medizinischen Eingriffen einverstanden erklären müssen, dass sie auch gesunde Kinder abtreiben müssen, wenn sie nicht mehr gewollt sind, das falsche Geschlecht haben oder wenn sich aus Versehen Mehrlingsgeburten entwickeln, die man gar nicht will. Diese Kinder werden dann „reduziert“, so der Fachausdruck für das Töten im Mutterleib. Gerade wird in Kanada eine Leihmutter von ihren Bestellern verklagt, weil sie nicht abtreiben wollte.

Ebenfalls empfehlenswert ist ein Artikel von Jana Frey. Sie schreibt in „Fassen wir zusammen, was eine Leihmutter tatsächlich erhält – diese Zahlen machen mich sprachlos“:

Denn so sind die Fakten: Der schwule „Unbedingt-werde-ich-Kinder-haben-Sager“ nutzt – weil er Geld hat – die finanzielle Bedürftigkeit von zwei Frauen aus, um sich zu verwirklichen und sich das zu holen, was er nicht hat: Erstens, das Recht auf ein Kind. Zweitens, Eierstöcke und einen Uterus. Was macht er also? Er kauft sich die drei „Dinge“ einfach. Bei je einer finanziell schlechter gestellten Frau. Ein Ei da und einen Bauch dort. Beides zusammen von einer Frau zu holen, ginge auch, ist aber nicht beliebt. Und das hat wieder ganz rationale Gründe: Eine Frau, deren eigenes Baby in ihrem Bauch heranwächst, ist mit diesem Kind durch gemeinsame DNA verwandt. Sie hat dadurch tatsächlich gewisse „Rechte“ an diesem Kind, selbst wenn der „Vater“ ein zahlender Kunde ist, dem sie Versprechungen gemacht und mit dem sie einen Vertrag abgeschlossen hat. Sogar, wenn sie bereits Geld für diese „Dienstleistung“ erhalten haben sollte.

Wenn sie also während der neun Monate, in denen dieses Kind in ihr heranwächst, beginnt, es zu lieben (was nicht passieren soll!), könnten daraus Probleme entstehen, die schlussendlich vor einem Gericht enden können. Und es wäre im Bereich des Möglichen, dass die Frau dort das „Recht erhält“, ihr Kind zu behalten. Sichert sich der „Natürlich-werde-ich-einmal-Kinder-haben-Schwule“ aber ab, indem er einer finanziell schwach gestellten Frau Eizellen abkauft (also keine Eizellspende) und den Körper einer anderen finanziell schwach gestellten Frau für neun Monate „mietet“, ist er auf der sicheren Seite. Nicht in Deutschland, aber in vielen anderen Ländern. In den USA, in Osteuropa, aber auch in Griechenland und in Indien, um ein paar Beispiele zu nennen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Ein Kind um jeden Preis?

Nachdem sich die CDU-Politiker Hendrik Streeck und Jens Spahn dafür entschieden haben, sich jeweils ein Kind zu kaufen, ist die Diskussion über die „Leihmutterschaft“ erneut in Schwung gekommen. Die Herbeiführung einer Leihmutterschaft sowie deren Vermittlung sind in Deutschland nicht nur untersagt, sondern auch strafbar. Trotzdem nehmen also Menschen mit großer politischer Verantwortung, Jens Spahn ist Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diese „Dienstleistung“ für sich in Anspruch. Im Jahr 2015 äußerte sich Spahn übrigens ganz anders: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“

Hier stellen sich grundlegende verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und weltanschauliche Fragen, wie Reinhard Müller völlig zu Recht feststellt: 

Leider wird aber oft so getan, als sei diese Ausprägung des Persönlichkeitsrechts schrankenlos gewährleistet. Doch das gilt für kein Grundrecht. Die Besonderheit beim Kinderwunsch ist: Dieser Wunsch kann allein gar nicht erfüllt werden. Man braucht dazu immer einen Mann und eine Frau. Die schlichte Feststellung dieser biologischen Tatsache ist heutzutage fast schon Anlass für politische Verfolgung, in einer Zeit, in der schon die Existenz der Geschlechter infrage gestellt wird und der Geschlechterwechsel recht beliebig möglich ist.

Da aber für ein Kind immer ein biologischer Mann und eine biologische Mutter gebraucht werden, sind für einen Kinderwunsch homosexueller Paare die Dienste Dritter nötig. Und nicht zu vergessen: Das so erzeugte Kind hat eigene Rechte. Gegebenenfalls auch gegen seine Eltern. So haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Bundesgerichtshof das Kindeswohl zum Maßstab der hiesigen Anerkennung von Leihmutterschaft im Ausland gemacht. Was aber niemals untergehen darf: Hier geht es um das Wunder einer Schöpfung. Die Entstehung eines neuen Menschen durch zwei Menschen. Ein höchst intimes Ereignis, vor allem für die Mutter, die mit dem Kind lange schwanger ist und es unter Schmerzen auf die Welt bringt. Das ist keine Dienstleistung, das darf kein Service sein, den man kaufen kann. Was wird im Übrigen aus diesen Müttern, selbst wenn sie es freiwillig und mehrfach tun und die bestellenden Paare versichern, sie wollten mit ihnen in Kontakt bleiben, nachdem sie den Säugling nach der Geburt aus der Hand gegeben haben?

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Die moralische Neuordnung Europas

Rodney Stark schreibt (Der Sieg des Abendlandes, 2019, S. 54–55):

Die Segnungen, die die Theologie der Vernunft mit sich brachte, waren nicht nur auf die Wissenschaften beschränkt. Von Beginn an zeigte sich das Christentum ebenso erfinderisch in seinen Entwürfen der menschlichen Natur und in Fragen der Moral. An erster Stelle standen Entwürfe grundlegender Menschenrechte, etwa der Freiheit. Im Hintergrund solcher Ideen und Vorschläge gab es aber etwas noch Fundamentaleres: die „Entdekkung“ des Individualismus, letztlich des menschlichen Selbst.
Die Aussage, dass der Individualismus überhaupt erst entdeckt werden musste, erscheint dem modernen Geist absurd, und in gewissem Maß ist sie das auch. Alle normalen Menschen sehen sich als Einzelwesen mit einem je singulären Blick auf die Welt und einem völlig singulären Nervensystem. Dennoch betonen manche Kulturen die persönliche Eigenständigkeit, während andere die Kollektivität hervorheben und das Gespür für das Ich unterdrücken. Im zweiten Fall, der sich weltgeschichtlich weitaus häufiger findet, ist die Wahrnehmung des eigenen „Seins“ vielmehr ins Kollektive verlagert: jedes individuelle Recht, das jemand besitzt, wird nicht ihm selbst gewährt, sondern seiner Gruppe. Gleichzeitig ist sie es, die ihm Rechte überträgt und gewährt. Unter diesen Bedingungen glaubt niemand daran, dass er allein „der Meister seines Schicksals“ sei. Vielmehr drängt sich ihm der Fatalismus-Gedanke auf: denn das eigene Schicksal scheint nicht der eigenen Kontrolle zu unterliegen, sondern voll und ganz von äußeren Kräften bestimmt zu sein.

Selbst die griechischen Philosophen besaßen noch kein Konzept, das unserer Vorstellung einer „Person“ entsprochen hätte. So lag Platons Augenmerk, als er den Staat schrieb, auf der Polis, der Stadt, und nicht auf ihren Bürgern – er stellte sogar den Privatbesitz in Abrede. Im Gegensatz dazu legte das christliche politische Denken stets den Schwerpunkt auf den individuellen Bürger, und dieser Umstand prägte ganz entschieden die Ansichten späterer europäischer politischer Philosophen wie Hobbes und Locke. Hieran lag etwas ganz entschieden Revolutionäres, da die christliche Betonung des Individualismus letztlich eine „kulturelle Exzentrizität“ darstellte. Auch das Konzept der Freiheit gibt es in vielen, vielleicht sogar den meisten Kulturen überhaupt nicht. Sehr viele nicht-europäische Sprachen besitzen für Freiheit nicht einmal ein Wort.

Rechter Glaube

Im Landkreis Lippe sorgt eine Promotion für Aufregung, die im Herbst 2025 von der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn unter dem Titel „Bible Belts in Deutschland. Eine Studie zum Verhältnis von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und (rechts-)konservativem Christentum in Lippe“ zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Philosophie angenommen worden ist. Der Autor Jan Christian Pinsch hat sie unter dem Titel „Rechter Glaube. Netzwerke und Narrative bibelfundamentalistischer Christen in Lippe” im Bielefelder transcript Verlag veröffentlicht, wo sie frei heruntergeladen werden kann.

Ich habe sie vor einigen Tagen überflogen und mich dabei gefragt, wie eine solche Arbeit als Dissertation akzeptiert werden konnte. Das eigene Narrativ wird einfach vorausgesetzt, aber weder transparent entfaltet noch verteidigt. Theologisch konservative Christen aus dem Kreis Lippe fühlen sich durch das Buch zurecht unter Generalverdacht gestellt.

David Wengenroth von IDEA schreibt: 

Eines muss man Pinsch lassen: Er ist bienenfleißig gewesen. Allein das Quellen- und Literaturverzeichnis seiner Arbeit ist über 30 eng beschriebene Seiten lang. Das Spektrum der Veröffentlichungen, die er gesichtet hat, reicht von wissenschaftlichen Studien und populären Debattenbüchern über kirchliche Verlautbarungen und Positionspapiere bis hin zu Zeitungsartikeln und Internetdiskussionen. Wenn man sich für die theologisch konservative Szene im Landkreis Lippe interessiert, kann man seine Doktorarbeit streckenweise durchaus mit Gewinn lesen.

Was diese „Studie“ aber zu einem Ärgernis macht, ist der penetrante Mief des Generalverdachts, der durch ihre rund 300 Seiten wabert. Man muss fürwahr keine Sympathien für den Rechtspopulismus haben, um sein Konzept von vornherein absurd und willkürlich zu finden. Wenn man nur will, kann man bei fast jedem Menschen „mehr oder weniger inhaltliche und personelle Nähe zur politischen Rechten“ konstruieren. Da hilft es auch nicht, dass Pinsch seinem Rundumschlag mit dem umstrittenen Konzept der „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ ein wissenschaftliches Mäntelchen umhängen will. Im Gegenteil: Es erlaubt ihm, unterschiedliche und zum Teil tief zerstrittene Akteure in dieselbe Schublade zu packen. Die „Differenzierungen“ zwischen den untersuchten Gruppen, Personen und Einrichtungen, die er vorzunehmen behauptet, bleiben ein Alibi. Am Ende stellt Pinsch alle „untersuchten Akteure“ unter den Verdacht, Menschenverächter und Demokratiefeinde zu sein.

Mehr: app.idea.de.

Diskussion um das Frauenwahlrecht

Der niederländische Theologe Herman Bavinck gehörte zu den Mitgliedern der Anti-Revolutionaire Partij, die sich öffentlich für das Frauenwahlrecht starkmachten. In einer biographischen Notiz der Freien Universität Amsterdam wird hervorgehoben, dass er sich für die Einführung des Frauenwahlrechts einsetzte und sich damit gegen Abraham Kuyper stellte, der sich vehement dagegen aussprach (vgl. a. #ad James Eglinton, Bavinck: A Critical Biography, 2020, S. 279–280).

Wer hätte gedacht, dass es eine erneute Diskussion um das Frauenwahlrecht gibt? In den USA hatte Doug Wilson aus Idaho die Idee geäußert, ein „Haushaltswahlrecht“ einzuführen. Der Gedanke ist, dass das Familienoberhaupt die Gesamtfamilie repräsentiert und daher nur der Ehemann eine Stimme für die gesamte Familie abgeben darf.

Allerdings würde diese Einschränkung wohl zu Ergebnissen führen, mit denen Wilson nicht glücklich wäre. Da die Heiratsraten in Amerika stark zurückgegangen sind, gibt es viele alleinstehende weibliche Haushaltsvorstände. Unverheiratete Frauen tendieren eher zur Demokratischen Partei. Würde Wilsons Plan umgesetzt, würde dies die Demokratische Partei für Jahrzehnte stärken und die Republikaner aus dem Weißen Haus ausschließen. Daher will Wilson nach eigenen Angaben derzeit doch noch kein Haushaltswahlrecht einführen.

Wer mehr dazu wissen möchte, wird hier fündig: www.christianitytoday.com.

Bibel als Weltliteratur

Die neue Lektüreliste für texanische Schüler hat viel Kritik auf sie gezogen – auch, weil die Bibel in der Schule gelesen werden soll. Kritiker erkennen darin einen weiteren Schritt hin zu einer schleichenden Aushöhlung der Trennung von Staat und Religion, die in den USA vorgeschrieben ist. Doch sie erweist sich die Liste in manchen Aspekten als sinnvoll, wenn es um die Vermittlung literarischer Kompetenz geht – meint Reinhard Zöllner. 

Er schreibt (FAZ, 11.07.2026, Nr. 158, S. Z2): 

Wer sich jedoch die Mühe macht, die siebzehnseitige Liste für die Jahrgangsstufen von Kindergarten bis Oberstufe tatsächlich zu lesen, stößt auf ein überraschend anderes Bild. Zweifellos ist der Lektüreplan insgesamt deutlich konservativer als vergleichbare Curricula in Europa. Er betont die amerikanische Gründungsgeschichte, die Verfassung, George Washington, Thomas Jefferson, Abraham Lincoln und die Geschichte von Texas. Daneben finden sich auch konservativ-libertäre Autoren wie die Atheistin Ayn Rand oder der schwarze Ökonom Thomas Sowell, der sich gegen Affirmative Action ausspricht. Der politische Akzent ist klar zu erkennen.

Aber für die Auswahl der biblischen Texte lässt sich eine solche Tendenz nicht ohne Weiteres behaupten. Der Kanon behandelt die Bibel nicht als Katechismus, sondern als Weltliteratur. Selbst wer den Lehrplanschreibern christlich-nationale Motive unterstellt, muss feststellen, dass das Ergebnis erstaunlich säkular und bildungsbürgerlich wirkt. Aufgenommen wurden insgesamt vierzehn biblische Geschichten und Texte, darunter aus dem Alten Testament die Geschichten von Noah, David und Goliath, Daniel in der Löwengrube, Psalm 23, Prediger 3 („Alles hat seine Zeit“), Hiob sowie der Sündenfall. Aus dem Neuen Testament kommen unter anderem die Seligpreisungen aus der Bergpredigt, das Gleichnis vom Verlorenen Sohn und das Hohelied der Liebe aus dem 1. Korintherbrief hinzu. Fast sämtliche ausgewählten Bibelstellen behandeln universale menschliche Fragen: Wie geht man mit Angst, Leid und Schuld um? Wie lebt man demütig? Was ist Liebe? Dies sind Themen, die man in Deutschland heute wohl als „Lebenskunde“ verstehen würde. Besonders aufschlussreich ist, was nicht auf der Liste steht. Ausgerechnet die Schöpfungsgeschichte fehlt. Wer in dem Lehrplan einen Versuch vermutet, den Kreationismus durch die Hintertür in den Englischunterricht einzuführen, dürfte überrascht sein. Statt Genesis 1 begegnen den Schülerinnen und Schülern erst Adam und Eva – als eine der großen Erzählungen über Freiheit, Schuld und menschliche Selbstüberschätzung. Die Zehn Gebote sind nicht dabei, ebenso keine Texte, die klassische christliche, aber konfessionell strittige Themen wie Rechtfertigung und Gnade, Kreuzigung, Auferstehung und Apokalypse behandeln. Nicht einmal Weihnachten kommt vor. Die Auswahl folgt insgesamt erkennbar nicht theologischen, sondern literarischen Kriterien. Viele der zu lesenden Texte sind zudem außerordentlich wirkmächtig; sie wurden in der Literatur- und Kulturgeschichte unzählige Male aufgegriffen.

Warum sollte man heute noch Herman Bavinck lesen?

Der niederländische Theologe Herman Bavinck (1854–1921) erlebt derzeit eine bemerkenswerte Renaissance. Im deutschsprachigen Raum ist er leider weitgehend in Vergessenheit geraten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. So hat sich beispielsweise der Schweizer Hanniel Strebel sehr eingehend mit Bavinck beschäftigt. Zusammen mit Samuel Wiebe habe ich deshalb auf der E21-Konferenz in Hamburg mit Hanniel über diesen großen Theologen gesprochen, von dem wir auch heute noch viel lernen (und bald auch viel in deutscher Sprache lesen) können. (Beim Ton haben wir leider improvisieren müssen, weshalb die Qualität zu wünschen übrig lässt.)

Mehr hier: www.evangelium21.net.

Die Normalität des Progressiven

Leider gibt es nur wenige Soziologen, die eine traditionssensible Gesellschaft verteidigen. Der jüdische Philip Rieff ist da eine rühmliche Ausnahme. Aber woran liegt das? Warum sind die allermeisten Soziologen progressiv? 

James Manzi ist dieser Frage im englischen Sprachraum nachgegangen und zu dem Ergebnis gekommen, dass unter den Soziologen neunzig Prozent dem linken und nur fünf Prozent dem rechten politischen Spektrum zuzurechnen sind. Sein Vorgehen wirft sicher Fragen auf und am Ende ist das nichts anderes als ein „Eindruck“. Aber es scheint so, als ob es Verstärker gibt: „Wenn ein Großteil der Sozialwissenschaftler politisch nach links neigt, so ist nur folgerichtig, dass sich das in Summe auch auf ihre Forschung auswirkt. Man muss den Wissenschaftlern selbst keinen Strick daraus drehen. Vor persönlichen Vorannahmen ist niemand gefeit. Vielleicht begünstigt die Forschung mit dem ihr inhärenten Drang nach dem Neuen auch per se politisch progressive statt bewahrende Einstellungen. Problematisch ist jedoch, dass sich der Effekt ohne Gegenmaßnahmen mit der Zeit selbst zu verstärken droht, wie etwa der Soziologe Neill Gross gezeigt hat: Als links geltende Disziplinen ziehen mit der Zeit immer mehr linksgerichtete Nachwuchswissenschaftler an, was die Disziplinen wiederum linker macht.“

Hier ein weiterer Auszug aus einem FAZ-Artikel (27.05.2026, Nr. 120, S. N4):

In diesem Zusammenhang sorgt nun eine Studie für Aufsehen, die eine signifikante und seit Jahrzehnten zunehmende Linksorientierung der angelsächsischen Sozialwissenschaften nachweisen möchte. Anders als viele vor ihm hat ihr Verfasser James Manzi, ein Doktorand der Soziologie an der University of Oxford, dafür nicht die persönlichen Einstellungen der Wissenschaftler in den Blick genommen, sondern ihre Forschung. Dieser Unterschied ist entscheidend. Denn wo ein Anthropologe oder ein Ökonom in der Wahlkabine sein Kreuzchen setzt, ist zunächst einmal ebenso gleichgültig wie die Frage, was sein Lieblingsessen ist. Sein politischer Standpunkt wird erst dann erheblich, wenn er sich auf seine Arbeit auswirkt. Dann führt eine Homogenität der Einstellungen womöglich zu Homogenität in der Forschung.

Für seinen Aufsatz „The ideological orientation of academic social science 1960-2024”, der im Fachjournal „Theory and Society” erschienen ist, hat Manzi die Abstracts von knapp sechshunderttausend englischsprachigen Aufsätzen aus den Sozialwissenschaften untersucht. Zunächst fütterte er ein sogenanntes Large Language Model (LLM), also eine Art Künstliche Intelligenz, mit den Texten von amerikanischen Politikern, Medien und Thinktanks, die gemäß Manzis Vorannahmen einen bestimmten Punkt auf einer Rechtslinks-Skala von 0 bis 10 repräsentieren sollten. So verband er den Wert 3 („conservative“) mit Ron DeSantis, der Zeitschrift „National Review“ und dem Thinktank „Heritage Foundation“, den Wert 7 („progressive“) wiederum mit Elizabeth Warren, der „New York Times“ und dem „Center for American Progress“. Sodann forderte Manzi die KI auf, die sozialwissenschaftlichen Abstracts auf dieser so definierten Skala zu verorten.

Das Ergebnis: Von den rund dreißig Prozent der Abstracts, die das LLM als „politisch relevant“ einstufte, ordnete es neunzig Prozent dem linken und nur fünf Prozent dem rechten politischen Spektrum zu. Jede einzelne der elf untersuchten Disziplinen neigt politisch nach links, von einem Durchschnittswert von 5,7 in den Wirtschaftswissenschaften über 6,9 in der Soziologie bis hin zu 7,6 in den Gender Studies. Diese Tendenz hat sich über die Jahrzehnte kontinuierlich verstärkt, nur in den politiknahen Disziplinen (wie Kriminologie oder Politologie) gab es in den Siebziger- und Achtzigerjahren, der Thatcher- und Reaganära, eine leichte Gegenbewegung nach rechts. Die am weitesten nach links tendierenden Disziplinen waren zugleich auch die politisch homogensten, diejenigen also mit der geringsten Streuung der politischen Standpunkte.

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